Mit der Wiederveröffentlichung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kleingartenwesens im Land Brandenburg“ setzt die Landesregierung ihre Unterstützung für Kleingartenvereine konsequent fort. Die Richtlinie tritt am heutigen Montag, dem 15. September 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
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Zum Beitrag des VerfassersVerfasst am 15.09.2025 um 17:14 Uhr
250.000 Euro jährlich für die nachhaltige Entwicklung von Kleingartenanlagen
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